Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht
Zum Immobilienrecht gehören alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundbesitz stehen. Hierzu gehört unter anderem der Erwerb eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung, die Vermietung oder Verpachtung eines Hauses oder einer Wohnung, die Bebaubarkeit eines Grundstückes, die Mängelansprüche am Bau, die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens als auch die Konflikte, die aus bereits abgeschlossenen notariellen Kaufverträgen entstehen.Durch die Mietrechtsreform wurde das Mietrecht zum 01.09.2001 grundlegend geändert, so dass auch in diesem Bereich aktuelle Beratung zur Beurteilung der neuen Rechtslage und zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich ist.
Die Praxis zeigt, dass Konflikte eher vermieden werden können, je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, Ihren Anspruch zu sichern und durchzusetzen.
Oftmals ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Grundstückvertrages bzw. Abschluss eines Miet- / Pachtvertrages rechtlich beraten zu lassen, damit von vornherein unliebsame Überraschungen vermieden werden können.
Herr Rechtsanwalt Ulrich Paulussen, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, steht Ihnen als erfahrener Praktiker gerne zur Verfügung.

