Verkehrsunfall Geschädigten müssen die gesamten Reparaturkosten erstattet werden!

25.10.2016

Ein von Herrn Rechtsanwalt Krall erwirktes Urteil wurde in der DAR (Deutsches Autorecht Rechtszeitschrift des ADAC) veröffentlicht.

In dem Urteil wird festgestellt, dass einem Verkehrsunfall Geschädigten, wenn er sein Kfz in einer Reparaturwerkstatt reparieren lässt, die gesamten Reparaturkosten erstattet werden müssen, auch wenn die Versicherung behauptet, diese seien technisch nicht notwendig gewesen.


Hier können Sie den Artikel nachlesen.

ADAC-Vertragsanwaltschaft

Mehr Informationen finden Sie unter krall-moenchengladbach.adac-vertragsanwalt.de

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