Oldtimerrecht Rheydt

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Oldtimer.
Hierzu gehört auch die Gestaltung von Restaurationsverträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche im Schadensfall.
Anmerkungen, Fakten und Zahlen zum Oldtimerrecht
Eine Definition des Oldtimers findet sich in § 2 Ziffer 22. FZV (Fahrzeug-Zulassung-Verordnung).
“Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen”.
Einige interessante Zahlen und Fakten
Entwicklung & Verteilung H-Kennzeichen
Wert - Laufleistung
Alter und Einkommen der Besitzer
Informationen zur ADAC-Vertragsanwaltschaft finden Sie unter http://krall.adac-vertragsanwalt.de
Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Peter-Josef Krall Fachanwalt für Verkehrsrecht - Vertragsanwalt des ADAC, sowie Frau Angela Krall Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwalt Verein).