Oldtimerrecht

Rechtsanwalt Oldtimerrecht Mönchengladbach

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Oldtimer.

Hierzu gehört auch die Gestaltung von Restaurationsverträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche im Schadensfall.

Anmerkungen, Fakten und Zahlen zum Oldtimerrecht

Eine Definition des Oldtimers findet sich in § 2 Ziffer 22. FZV (Fahrzeug-Zulassung-Verordnung).

Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen”.

Einige interessante Zahlen und Fakten

Entwicklung & Verteilung H-Kennzeichen

Wert - Laufleistung

Alter und Einkommen der Besitzer


Informationen zur ADAC-Vertragsanwaltschaft finden Sie unter http://krall.adac-vertragsanwalt.de

Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Peter-Josef Krall Fachanwalt für Verkehrsrecht - Vertragsanwalt des ADAC, sowie Frau Angela Krall Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwalt Verein).

ADAC-Vertragsanwaltschaft

Mehr Informationen finden Sie unter krall.adac-vertragsanwalt.de

"Die besten Kanzleien" im Verkehrsrecht

Die Kanzlei ist als eine der besten Kanzleien im Verkehrsrecht im stern vom Mai 2022 gelistet.